Frage:
Wann muß ich Hartz4 anmelden wenn ich bis 18,9,06 noch Arbeitslosengeld beziehe?
b_schenkel1
2006-07-05 12:41:49 UTC
und ich schwanger bin,und vielleicht bis dahin noch keine Arbeit gefunden habe?
Neun antworten:
Johnny Cache
2006-07-05 12:55:25 UTC
Ein paar Wochen vorher reicht auch, allerdings solltest du noch etwas extra Zeit mit einkalkulieren falls sie noch irgendwelche weiteren Unterlagen (z.B. Kontoauszüge oder Kostennachweise) verlangen die du womöglich nicht immer parat hast.

Da die Zahlung von ALG2 ebenfalls im Vorraus stattfindet, sollten es schon mindestens 2 Wochen sein.
2006-07-11 16:17:25 UTC
nimm viel baldrian , ich war heute auf dem sogenannten amt,leider musste ich feststellen das die Tv Berichte,die ich gesehen habe wahr sind.

Frühere Friedhofsgärtner,Müllmänner u.s.w. Sehr schlechte Auskunft,pazige antworten,1 Fingersystem beim eingeben meiner Daten . Danke ich habe die Schnautze Voll.

Antrag so schnell wie möglich stellen .

Viel Glück
yak
2006-07-07 13:02:33 UTC
gehe morgen hin und nehme vorher eine kleine Dosis Baldrian oder Valium zur Beruhigung
jrsouthtexas
2006-07-06 11:54:41 UTC
Geh am besten morgen hin, nachher brauchst du Unterlagen die du nur schwer beschaffen kannst. Es kann immer was schief gehen dann stehste da ohne Geld und ohne Krankenversicherung und das bei deiner Schwangerschaft wohl nicht so eine gute Idee, oder?
Kabuki
2006-07-05 21:47:13 UTC
ich würde dir raten alles so schnell wie möglich in die wege zu leiten und zu schauen das du alle unterlagen zusammen hast. und kümmer dich um termine es kann schon mal 4 wochen dauern.
me22042004
2006-07-05 21:43:46 UTC
THEORETISCH....



muss der Antrag am 19.06.06 vorliegen um einen nahtlosen Leistungsbezug zu gewährleisten. Da ich allerdings nicht weiss, welche Bearbeitungszeiten für Neuanträge deine zuständige Dienststelle hat, kann ich dir nur raten MINDESTENS 4 Wochen vorher einen Antrag zu stellen, dem eine Kopie des Arbeitslosengeldbescheides beiliegt, aus welchem das Ende des Leistungsbezuges ersichtlich ist. Solltest du dann in diesen 4 Wochen wieder Erwarten doch noch eine Arbeitsstelle finden, kostet dich das Stoppen der Bearbeitung genau einen Anruf, aber lass dir bei der Antragsabgabe die richtige Telefonnummer geben.



WICHTIG: Füll den Antrag vollständig aus, Rückfragen durch die Dienststelle erfolgen nur noch schriftlich und erhöhen unter Umständen die Bearbeitungszeit immens. UND: Besorge dir vom Arzt eine Bescheinigung über deinen vorraussichtlichen Entbindungstermin - brauchen wirst du sie auf jeden Fall, aber wenn sie bei Antragsabgabe vorliegt bleibst du von gewissen sonstigen Lästigkeiten des Hartz IV Bezuges verschont.
2006-07-05 21:41:33 UTC
zwischen 6-8 wochen vorher, oder auch schon gleich kommt drauf an wie hoch dein algI ist vielleicht bist du ja alleinerziehend und nur eine momentane aufstockerin zum algI. geh auf jeden fall zu deiner zuständige ARGE und beantrage deinen antrag, da machst du nichts falsch, weil dein arbeitslosengeld wird ab dem zeitpunkt wo du in mutterschaft bist nicht mehr gezahlt! (6 Wochen vor geburt de kindes)

wünsche dir alles gute
2006-07-05 20:32:54 UTC
am besten so 4 Wochen vorher.Damit die Bearbeitung auch rechtzeitig fertig ist.Wenn du allerdings jez schon deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst ,hast du die Möglichkeit als sogenannter "Aufstocker" zusätzlich Hartz 4 bzw Arbeitslosengeld 2 zu beziehen.
bessylain
2006-07-05 20:09:11 UTC
gehe ungefähr 5 wochen vorher hin hole einen antrag und frage gleich was du mitbringen mußt bei der abgabe. lichte dir deinen mietsvertrag ab. es reicht wenn der antrag vier wochen vor begin deiner harz 4 zeit abgegeben wird. du mußt beim ersten mal sehr viel ausfüllen wenn du nicht klar kommst es giebt so weit ich weis beratungs stellen die dir helfen beim bearbeiten deines antrages wo das bei dir ist weis ich nicht frage beim antrag holen gleich mit damit du nicht zweimal hin must und dir wertvolle zeit anders nutzen kannst


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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