Frage:
Muss ich diese Rechnung bezahlen?
anonymous
2011-01-19 10:53:51 UTC
Hallo,

mein Sohn hat sich vor 2 oder 3 Jahren auf einer Website angemeldet. Nun war er noch klein(ca. 9 Jahre alt) und hat sich dort eben angemeldet. Nun bekam er gestern eine Rechnung von 96€ und er sagt mir, da war nichts zu sehen, dass es Geld kostet. Muss ich diese Rechnung bezahlen, sie haben auch keine Adresse oder so von ihm gewollt, nur Vor- und Zuname. Muss ich diese Rechnung bezahlen und wenn ich sie nicht bezahle, habe ich es dann mit einer Anzeige auf mich.


Danke im voraus
Zehn antworten:
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2011-01-20 00:42:32 UTC
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/top-apps24-com-vorsicht-vor-dubiosen-rechnungen-110116/
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2011-01-19 10:56:31 UTC
Kannste getrost vergessen. Der Kurze ist noch nicht volljährig, des Weiteren ist er nur beschränkt geschäftsfähig. Kannst Dich noch an die örtliche Verbraucherzentrale wenden - die gehen solchen Gaunern immer wieder gerne nach...
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2011-01-19 11:03:03 UTC
Normalerweise kann man solche Mahnungen getrost links liegen lassen. Vor allem weil der Sohn zu dem Zeitpunkt nicht voll geschäftsfähig war. Um welche Webseite handelt es sich denn? Es gibt im Internet "schwarze Listen" mit Abzock-Seiten. Einfach mal nach dem Firmennamen googlen. Meistens gibt es mehr als genung einschlägige Resultate.
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2011-01-19 10:58:01 UTC
nicht bezahlen.
anonymous
2011-01-19 10:56:50 UTC
Er ist minderjährig die können nichts machen .

MFG
anonymous
2017-02-24 11:30:00 UTC
Klar musst du die Rechnung bezahlen. Auch wenn Neckermann bancrupt ist, die offenen Rechnungen müssen natürlich beglichen werden. replaced into denkst du denn? Glaubst du, die verzichten freiwillig auf das Geld? Bestellt ist bestellt. Allerdings hast du ein 14tägiges Rückgaberecht. Wenn diese Frist noch nicht abgelaufen ist, kannst du die Ware zurückschicken.
Hausverwalter
2011-01-20 08:22:06 UTC
Es handelt sich um die s.g. Internetabzocke. Der Nutzer muss nicht zahlen. Auf Zahlungsaufforderungen nicht reagieren.

Erst bei einem Mahnbescheid Widerspruch einlegen und abwarten.



Vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, unwirksam sind, wenn sie nicht mit Einwilligung der Eltern geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen oder es ablehnen.
Sgt. David Paul
2011-01-19 11:01:06 UTC
Stimme TriPo2 zu.

Dein Sohn war noch keine 18, und ohne Adressen Zusatz können die keine kostenpflichtige Dienste anbieten, zumal du dann hättest einstimmen müssen.



Des weiteren kann keine Rechnung nach 2-3 Jahren kommen, Rechnungen haben eine zeitliche Toleranz, und 2-3 Jahre ist unmöglich, zumal es sich um einen Internetdienst handelt.



Gib eine Beschwerde (oder beziehungsweise Klage gegen Unbekannt wenn man das ebenfalls tuen kann) und bezahl nicht.
anonymous
2011-01-19 10:59:52 UTC
Nein, denn nach zwei Jahren sind alle Ansprüche in privater Hinsicht verjährt, geschäftlich sind sie nach drei Jahren ebenfalls verjährt.

Ich würde das aber einem Anwalt übergeben, da es sich meist um Betrugsversuch zu handeln scheint.
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2011-01-19 11:00:22 UTC
Eigentlich ja.

Aber wie heißt die Website ?

Erkundige dich bei der Verbraucherzentrale, ob es eine von den Bertrügerseiten ist.



Bei einem Mahnbescheid unbedingt Widerspruch einlegen, sonst muss du trotz unberechtiger Rechnung bezahlen.



Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre auch für Privatpersonen.

Ich hab das mal der Polizei übergeben und angezeigt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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