Frage:
Darf die Fa. TÜV Life Service GmbH für eine MPU Vorkasse verlangen?
persilium
2006-06-17 07:37:31 UTC
Eine MPU (medizinische-psychologische Untersuchung) im Rahmen der Führerscheinantragstellung wird per Werkvertrag von einem Institut (o.ä.) durchgeführt. Die Institution verlangt Vorauskasse. Ist das rechtens?
Eine Mängelrüge auf Grund falscher Inhalte im Gutachten, wird nicht anerkannt, sondern weg erklärt. Welcher Weg ist zu beschreiten, um Recht zu bekommen?
Zwei antworten:
Sebastian W
2006-06-18 06:23:27 UTC
Ja, die dürfen Vorkasse verlangen. Diskussionen um Inhalte einer psychologischen Untersuchung sind im übrigen müssig. Das ist wie bei Schiedsrichterentscheidungen. Was der Psychologe sagt, gilt. Allenfalls den medizinischen Part könnte man durch ein Gegengutachten anfechten, aber selbst da sind die Chancen gering. Vielleicht ist aber das hier von Interesse:





----Zitat N-TV----

Führerschein verloren?

Prüfung im Ausland möglich



Deutsche Verkehrssünder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssten rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Montag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.



Geklagt hatte ein Bayer, der seine deutsche Fahrerlaubnis verloren und in Österreich nach Ablauf der verhängten Sperrfrist einen neuen Führerschein erworben hatte.





Daniel Halbritter hatte im Jahr 2002 an seinem Wohnsitz in Österreich einen neuen Führerschein bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war die 1996 in Deutschland gegen ihn verhängte Sperrfrist von 18 Monaten schon abgelaufen. Das Landratsamt München lehnte es im Jahr 2003 dennoch ab, die österreichische Fahrerlaubnis in eine deutsche umzuschreiben. Begründung: Dafür sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung - im Volksmund "Idiotentest" genannt - nötig. Diese Begründung der Behörde verwarf der EuGH in seinem Urteil (Rechtssache C-227/05).



Nach Europäischem Recht müsse ein Mitgliedstaat den Führerschein aus einem anderen EU-Land anerkennen, wenn ein Verkehrssünder ihn nach Ablauf der Sperrfrist erworben habe, erklärten die Richter. Und bei einer Sachlage wie im entschiedenen Fall müsse die Fahrerlaubnis auch umgeschrieben werden.



Ende März hatten die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins beschlossen. Damit soll es Verkehrssündern erschwert werden, sich einen Ersatz für eingezogene Führerscheine im EU-Ausland zu beschaffen. Von 2012 an sollen die Behörden ihre Daten zu solchen Fällen über Grenzen hinweg austauschen.

---- Zitat Ende----



Die Krux ist aber, dass der Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr tatsächlich ins Ausland (heir Österreich) verlegt werden muss.
keule_xxx
2006-06-17 15:55:52 UTC
Hallo,

das ist ja eine Leistung, diese Untersuchung. Dieses wird Bezahlt, nicht das Ergebnis!

Wie und durch wen soll den das Gutachten auf Richtigkeit untersucht werden?

Das Vorkasse angesagt ist, ist wohl klar, sonst würden die meisten nicht oder erst nach Klagen Zahlen.

Das Problem ist, das man ja nicht "geuwungen" wird die MPU durchzuführen...



hier ein Link: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/mpu_08.php


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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