Frage:
Hallo zusammen, ich möchte bitte wissen ab wann die Verjährungsfrist von Behörden abläuft?
henryobst
2006-07-11 14:38:05 UTC
Das Jugendamt hat eine Forderung an mich aus dem Jahr 2002.
Ist diese Forderung noch gültig? Oder verjährt?
Fünf antworten:
derreisefreund
2006-07-11 14:46:30 UTC
Gibt es keine. Da das Jugendamt in Vorleistung gegangen ist.
ramsjoen
2006-07-13 18:15:13 UTC
Ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet. Wenn ich



http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=7338



richtig verstehe, dann kommt eine Verjährung nach frühestens 3 Jahren in Betracht, wenn kein Vollstreckungsversuch vorgenommen wurde. Das Jugendamt wird solch eine Frist aber sicherlich nicht versäumt haben.



Mein Volljährig werden war damit verbunden, dass mein Vater seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht mehr nachkam. Nach einigem Gezerre der Anwälte und Gewalttätigkeiten gegen meine Mutter haben wir uns für mich unvorteilhaft verglichen. Ihm wäre es am liebsten gewesen, wenn ich mit 15 von der Schule abgegangen und in eine Ausbildung gegangen wäre. Ich habe es dennoch hingekriegt zu studieren und habe mit meinem Vater zuletzt vor ca. 25 Jahren persönlich gesprochen. Wenn dies Dein Ziel ist, dann verweigere weiter die Zahlung.



Ansonsten erlaube ich mir erstmalig bei yahoo clever eine persönliche Stellungnahme abzugeben: Komme wenigstens Deinen gesetzlichen Pflichten nach, wenn schon nicht Deinen elterlichen. Dein Kind wurde nicht von Dir gebeten, auf die Welt zu kommen, sondern von Dir in die Welt gesetzt. Zum Kinder kriegen gehören zwei, also ist sicherlich nicht nur Dein Partner bzw. Deine Partnerin "schuld". Elterliche Pflicht ist es ja wohl, ihren Kindern ein Optimum zu bieten, nicht etwa ein Minimum und vor allem nicht Verweigerung solch lächerlicher Beträge, wie sie die Düsseldorfer Tabellen vorsehen.
cape_town2002
2006-07-13 09:19:47 UTC
30 Jahre und das ab jedem Schreiben das Sie Dir zu kommen lassen neu.
tomfighter_2000
2006-07-12 04:38:50 UTC
kleine verjährung 5 jahre, große 30 jahre, steht im bgb.



aber, sie wird unterbrochen, wenn jemand (also auch eine behörde) tätig wurde, dann beginnt sie von neuem zu laufen.



ansonsten kann ich mit deinem problem nichts anfangen, da du keines konkret schilderst.



es gibt aber auch noch andere verjährungsfristen, kommt auf das gesetz an.
2006-07-11 21:44:08 UTC
Zahl Deine Alimente und gut ist !


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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