Frage:
Muß ich eine Rechnung bezahlen, wenn mir keinen Nachweis ( LS ) zum Erhalt der Ware vorliegt ?
Tata
2007-10-11 13:33:40 UTC
ich habe eine Ware im Baumarkt bestellt, abgeholt und die mir vorgelegte Rechnung direkt und korrekt bezahlt. Das Baumarkt legt mir nun eine weitere Rechnung vor, da sie sich angeblich vertan haben und mir nicht die Komplete Anzahl der Ware berechnet haben. Die Menge wurde von mir leider nicht überprüft und schon verarbeitet. Ich bin mir aber durch aus sicher das die bezahlte Menge korrekt war. Ich habe kein LS unterschrieben und erhalten. Als Nachweis geben sie 2 Mitarbeiter als Zeugen und berufen sich auf meine Handschriftlichen Bestellnotizen, da sie ebenfalls mir keine Auslieferungsscheine vorlegen können. Das Baumarkt hat nun eine Rechtsanwalt eingeschaltet mit Mahngebühren. Ich fühle mich nun abgezockt. Muß ich Rechtlich nun die weitere Rechnung bezahlen ikl. der Mahngebühren ? Droht mir eine Gerichtsverfahren, wie die Kanzlei das mir nun androht ?
Acht antworten:
Lucius T Fowler
2007-10-11 13:46:49 UTC
> da sie ebenfalls mir keine Auslieferungsscheine vorlegen können



Ich bin kein Anwalt, aber ich bin der Meinung, dass Dein Standpunkt vertretbar ist, wenn keine schriftlichen Belege existieren, und ich bin außerdem der Meinung, dass Mitarbeiter des Baumarkts keine glaubwürdigen Zeugen sind, und jeder Richter sie wegen Befangenheit ablehnen würde.
Corry
2007-10-11 14:05:36 UTC
Lieferung bestellt, abgeholt und bezahlt? - ist doch okay.

Zuviel aufgeladene Ware geht zu Lasten des Marktes.

Sein Pech.

Wenn die Mitarbeiter es schon vorher gewußt haben und es wieder besseren Wissens an dich weitergegeben haben, ist es doch nicht deine Schuld.

Du kannst als Kunde Sorgfalt verlangen, und diese Pflicht hat der Warenausgang grob fahrlässig verletzt.

Im Übrigen werden sich die Baumaktkollegen ehh ' abgesprochen haben, was deinen Fall betrifft.

bleib ruhig, in jedem Fall aber geh mal unverbindlich zu einem Anwalt.
anonymous
2007-10-11 13:47:13 UTC
Die Firma kann keine Nachforderung stellen. Wie der Kunde ist der Unternehmer verpflichtet den Warenausgang mit dem Lieferschein abzugleichen. Nachträgliche Reklamationen sind zwar durchaus möglich, aber nicht rechtsverbindlich.



Wenn Du meinst im Recht zu sein, hilft Dir die örtliche Verbraucherzentrale mit Rat und Tat.
Lalelu
2007-10-11 23:37:18 UTC
wenn DU keine Rechnung hast, ist es immer schwierig. Bei den Gerichten gibt es meist 1x die Woche eine kostenlose Beratung. Geh da einaml hin. Es ist immer schwierig ohne Zeuge. Meist wird dann ein Inkassobüro eingeschaltet und nach 2 Jahren das ganze aufgegeben, aber das ist eine nervenaufreibende Angelegenheit.



Wenn der Betrag nicht zu hoch ist, würde ich bezahlen und ihnen aber vorher mitteilen, daß dies bestimmt eine gute Webung für sie in der Presse ist, ehrliche Leute übers Ohr zu hauen. Sie können sich das überlegen überlegen. Du wartest auf ihre ANtwort. Es wird Dir vermutlich nicht weiterhelfen aber Du hast es probiert.
Berni
2007-10-11 14:59:11 UTC
Die Beweislage des Baumarktes ist mehr als dürftig. Mitarbeiter können aussagen, was sie wollen. Das sind keine

Zeugen.

Wenn dort so schlampig gearbeitet wird, daß kein unterschrie-

bener Lieferschein vorliegt, kann der Baumarkt seine Klage

vergessen.

Ich würde dem Rechtsanwalt einen Brief schreiben, in dem du

die Kanzlei aufforderst, dir eindeutige Belege für ihre Forderung

unverzüglich vorzulegen.

Zahlen würde ich absolut garnichts, auch keine Mahngebühren. Einen eventuellen Fehler, dürfen die Mitarbeiter dem Baumarkt aus eigener Tasche bezahlen.

Wichtig ist, daß du schriftlich per Einschreiben der ungerecht-

fertigten Forderung widersprichst.
Gertraud
2007-10-11 13:49:45 UTC
Eine Klage wegen Betrug droht Dir nicht, aber eine Klage wegen der Forderung. Beide Seiten haben eine dürftige Beweislage. Du könntest geltend machen, dass Du davon ausgehen musstest, dass mit der 1. Rechnung alles bezahlt ist. Wenn es zu einer Klage kommt ist der Ausgang ungewiss. Wer Recht hat muss bei Gericht nicht unbedingt Recht bekommen.
anonymous
2007-10-11 13:39:18 UTC
Die Aussagen der Mitarbeiter reichen als Beleg aus. Eine Anzeige wegen Betrugs könnte teurer werden.
A-Team
2007-10-11 13:48:22 UTC
Hallo Du



Ich würde erstmal abwarten, sonst würde ich gegen diesem Baumarkt eine Anzeige wegen Betrugs Anzeigen, lass Dich im Gegebenenfalls. von einem Anwalt oder Verbraucherzentrale Informieren.



MFG



Melanie


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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