Die Beweislage des Baumarktes ist mehr als dürftig. Mitarbeiter können aussagen, was sie wollen. Das sind keine
Zeugen.
Wenn dort so schlampig gearbeitet wird, daß kein unterschrie-
bener Lieferschein vorliegt, kann der Baumarkt seine Klage
vergessen.
Ich würde dem Rechtsanwalt einen Brief schreiben, in dem du
die Kanzlei aufforderst, dir eindeutige Belege für ihre Forderung
unverzüglich vorzulegen.
Zahlen würde ich absolut garnichts, auch keine Mahngebühren. Einen eventuellen Fehler, dürfen die Mitarbeiter dem Baumarkt aus eigener Tasche bezahlen.
Wichtig ist, daß du schriftlich per Einschreiben der ungerecht-
fertigten Forderung widersprichst.