Frage:
Kindesunterhalt und Schulden, was tun?
凸(¬‿¬)凸
2011-01-21 05:33:07 UTC
Also ist ein bissl kompliziert. Mein Freund hat ein Kind von dem er lange nichts wusste. Nun bekommt er Unterhaltsforderungen vom Jugenamt und das sind mitlerweile schon fast 6000 Euro.
Er hat zur Zeit aber keine Arbeit und kann das nicht bezahlen.
Wie sieht das mit dem Selbstbehalt aus, wenn er ALG 2 bezieht und kann er in Privatinsolvenz gehen?

Wenn ich mit ihm zusammenlebe und ihn heirate (was wir vorhaben) muss ich das dann mit bezahlen oder was steht uns beiden noch zu bevor er an die Zahlungsgrenze kommt?

Ist nicht so dass er nicht zahlen will, aber die Frau hat ihn übers Ohr gehauen, er konnte das Kind nie sehen und sie ist mitlerweile 9 Jahre alt.

Finds halt ******* zahlen zu dürfen aber nix vom Kind zu haben somal es durch eine Vergewaltigung IHRERESEITS ausging! Und ja sowas gibt es!!
Sechs antworten:
Klaus L
2011-01-21 06:01:15 UTC
Bis zu einem bestimmten Alter des Kindes zahlt das Jugendamt, wenn der Vater kein Einkommen hat. Aber egal ob Jugendamt oder Kindesmutter, die versuchen dann das Geld einzutreiben.

Bei Hochzeit Gütertrennung vereinbaren, sonst werden Deine Ersparnisse als Familiengeld angesehen und teilweise gepfändet.

Es entsteht natürlich die Frage, wenn er lange nichts vom Kind wußte, wie das dann behördlich geht. Bei Geburt muß ja der Vater benannt werden, wird dieser dann nicht informiert und könnte Einwände haben?

Das Sorgerecht zum Kind (Besuche usw.) sollte dann beim Jugensamt geklärt werden.
?
2011-01-21 14:48:57 UTC
Was heißt denn "Ein Kind, von dem er lange nichts wusste."? Da müsste und SOLLTE seitens deines Freundes erst einmal geklärt werden, ob er der biologische Vater ist. Es sei denn, er wusste doch von seiner Vaterschaft und hat diese auch anerkannt, dann muss er ohne Wenn und Aber für Unterhalt aufkommen.



Wie schon erwähnt wurde, muss er (müsst ihr) keine Angst haben, dass Euch nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Bei Alg 2 ist der Selbstbehalt recht hoch angelegt, was das tatsächliche Abtreten von Unterhalt betrifft.



Allerdings wird er, so er wieder Arbeit und damit ein höheres Einkommen hat, das vom Jugendamt eventuell als Unterhaltsvorschuss gezahlte Geld zurückzahlen müssen. Allerdings nie als eine Summe, auch das kann er monatlich als Abzahlung leisten.
Anni
2011-01-21 15:28:03 UTC
Bei Hartz IV ist er nicht pfändbar. Erst wenn er wieder arbeiten geht. Privatinsolvenz greift nicht bei Unterhaltsverpflichtungen. Am ende bleibt der Betrag stehen.



Wer fordert denn Unterhalt? Die Kindsmutter per Anwalt, Jugendamt oder per Gerichtsbeschluss. Die Kindsmutter kann erstmal fordern wie sie will, das steht ihr frei. Ohne Unterhaltsurkunde sind ihr zunächst die Hände gebunden. Jugendamt fordert den geleisteten Unterhaltsvorschuß zurück. Allerdings schon von der ersten Zahlung an. Die Kindsmutter muß bei Vaterschaft unbekannt unterschreiben das sie es wirklich nicht weiß und verpflichtet sich zur mitarbeit den Vater ausfindig zu machen. Höher als den Unterhaltsvorschuß geht erst ab eingereichter Klage. Damit das Gericht eine Forderung überhaupt erstellen kann, benötigen sie erstmal Einkommensnachweise vom Kindsvater um die Höhe berechnen zu können.



Fraglich ist erstmal wer der Vater ist. Bezweifelt er die Vaterschaft muß erstmal bewiesen werden wer der Vater ist. Automatisch läuft eine Eintragung bei der Geburtsurkunde nur der Ehemann während der Geburt. Ansonsten hätte er unterschreiben müssen. Entweder ist der Vater als unbekannt eingetragen, oder sie war damals verheiratet. Steht der damalig eingetragene Vater länger als 4 Jahre in der Geburtsurkunde gilt die Vaterschaft als erwiesen und ist nur durch adoption wieder zu ändern.



Entweder tischt er dir Lügenmärchen auf, oder aber die Kindsmutter braucht einen Geldgeber. Zunächst mal würde ich die Vaterschaft anzweifeln wenn er ein gerichtliches Schreiben bekommt. Bis dato nichts zahlen. Wenn er nichts anerkannt hat, ist er rein gesetzlich auch kein Vater. Die Kindsmutter muß es beweisen. Ob es in ihrem Interesse liegt das zu tun ist fraglich, denn dann kommt sie uU in nöte zu erklären warum sie sich Strafbar gemacht hat weil sie die Vaterschaft verschwiegen hat.
Anonym
2011-01-21 14:18:59 UTC
Die Unterhaltszahlungen bleiben immer. Da nützt auch keine Privatinsolvenz. Aber auf alle Fälle Gütertrennung machen bei der Hochzeit.
Yogi Bear
2011-01-21 13:53:19 UTC
Leider kenne ich die Freibeträge nicht, doch wenn ihr zusammenzieht, so wird "etwas" abgezogen,was über der Pauschale liegt, geht an das Jugendamt - Du weißt doch wo nichts ist kann auch nichts geholt werden, nur wenn dein Freund auch später mal gut Verdient, so muß er alles zurück bezahlen.
exenter
2011-01-21 14:32:37 UTC
Grundsatz: Auch Kinder die man nicht als Vater zu sehen bekommt brauchen Geld, um leben zu können. Sobald er oder später Ihr zusammen unter der Pfändungsgrenze liegt muss er nicht bezahlen.

Was hat er Dir denn für Märchen erzählt, dass er sich vergewaltigt fühlt und bis jetzt nicht gezahlt hat?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...