Frage:
intercard abbuchung, ist das rechtens?
anonymous
2009-05-07 13:27:21 UTC
hallo. habe heute von meiner bank post bekommen mit der nachricht das ein zahlungsauftrag nicht augeführt werden konnte mangels deckung.
habe im internet gelesen das es sich bei intercard um ein inkasso unternehmen handelt das für geschäfte in denen mit karte bezahlt wurde aber nicht das konto gedeckt ist zahlungen mit hohen gebühren einholt.
so, habe in meinen unterlagen geshen das es sich um der genannten zaluhng um einen betrag von 6,56€ bei kik handelt, den ich aber 2 tage nach der nicht erfolgten zahlung überwiesen habe. habe keine mahnbriefe oder ähnliches bekommen.
ist das den jetzt rechtens? die haben versucht 19,88€ abzubuchen, eigentlich hat sich doch die abtretung von kik nach intercard mit meiner zahlung überschnitten und ist doch somit unwirksam oder?
Fünf antworten:
Skyline
2009-05-07 13:51:05 UTC
Am Besten du faxt/schickst KIK eine Kopie deines Kontoauszuges, auf welchem die besagte Überweisung zu sehen ist (andere Posten kannst du ja unkenntlich machen, die gehn KIK schließlich nichts an).



Wenn es sich überschnitten hat und du schon bezahlt hast bist du eig nicht mehr in der Pflicht die höhere Forderung zu zahlen... wobei KIK das auch als Aufgeld ausgeben kann, weil ihnen durch die Rückbuchung mangels Deckung und die Buchhaltung zusätzliche Gebühren entstanden sind... dann hast du wohl Pech und musst zahlen.
Heinz K
2009-05-08 06:00:55 UTC
Dagegen wirst Du wohl kaum etwas unternehmen können. Denn durch die verursachte Rücklastschrift, die Du aufgrund mangelnder Deckung auf Deinem Konto verursacht hast, sind nämlich auch Rücklastschriftgebühren angefallen.



Intercard ist zudem auch eine Firma, die die Zahlungen für ihre Kunden abwickelt. Hier nämlich KIK. Dass heißt dass in den Geschäftsstellen von KIK die EC Cashautomaten von Intercard stehen und nicht die eigenen Automaten von KIK. KIK hat somit schon im Vorfeld den Forderungseinzug an Intercard abgetreten, da KIK in jedem Falle direkt und ohne jegliche Verzögerung ihr Geld bekommen werden.



Im übrigen hast Du im Verhältnis noch Glück. Denn meines erachtens handelt es sich bei den Gebühren noch um humane Sätze.



Und wie bereits eingangs erwähnt, sind mit der Rücklastschrift Gebühren angefallen.



Und Intercard AG ist kein Inkassounternehmen. Siehe dazu den Verweis auf den unten stehenden Link.



Und höchstwahrscheinlich steht in deren AGB auch, dass sie berechtigt sind bei fehlgeschlagener Zahlung die Gebühren nochmals abzubuchen.



Also bester Weg. Ruf dort an und einige dich mit diesen, denn sonst kann es sein, dass noch weitere Kosten anfallen.



Und zum guten Schluss immer genau den Kontostand im Auge behalten, damit solche Mißgeschicke nicht passieren können.
anonymous
2009-05-07 21:03:26 UTC
Ja, das ist rechtens. Für den Zahlungsverzug sind seit wenigen Jahren keinerlei Mahnungen mehr erforderlich - dass die erste Abbuchung nicht geklappt hat sieht die aktuelle Rechtssprechung als ausreichend. Die Sache darf sofort an ein Inkassounternehmen gegeben werden wenn der Verkäufer dies wünscht.
anonymous
2009-05-07 20:42:17 UTC
Hallo, es kann vielleicht wirklich sein das es sich überschnitten hat weil überweisungen benötigen ja auch bis zu 3 Tage. Wenn du die Überweisung vom Schalter der Bank aus getätigt hast dann müsste auf der durchschrift der Überweisung ja ein stempel sein. Dann setze dich erstmal telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung und schildere denen dein Anliegen das du es bezahlt hast und (wenn möglich) das du es anhand des Stempels auf der durchschrift bestätigen kannst das dieser Auftrag bearbeitet wurde. Über gucke auf deine Kontoauszüge da ist es ja auch aufgelistet. Und somit kannst du auf verlangen des Unternehmens es vorweisen. Es kann wirklich sein das es sich einfach überschnitten hat. Einfach mal anrufen und so versuchen die Sache zu klären. MFG
Knuddel
2009-05-08 07:11:49 UTC
Ich glaube nicht, das dass Rechtens ist. Zum einen wundert es doch sehr,das Kik ohne zu Mahnen,eine Forderung an ein Inkassounternehmen abtrettet,und selbst die dürfen ohne Zahlungsaufforderung nicht einfach an dein Konto gehen.

Ich würde mich da mal ganz schnell an die Verbraucherzentrale wenden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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