Frage:
Finanzielle unterstützung für eine alleinerziehende Mutter- Hartz 4?
Milana
2014-02-09 10:01:16 UTC
hey ihr lieben,

meine freundin hat sich vor kurzem von ihrem Lebensgefährten getrennt. Die beiden haben eine 18 jährige tochter, für das Geld war bislang der mann zuständig. Für mich stellt sich hier die frage, wie viel unterstützung wird ihr finanziell wenn überhaupt nötig gewehrleistet?
Wahrscheinlich Wohngeld, Kindergeld ... ( ?)


PS: Das ist ein Interesse meiner seits

vielen dank für die auskunft
Fünf antworten:
Silvi@#
2014-02-09 12:58:47 UTC
Auch wenn sich beide getrennt haben, ist er nach wie vor

gegenüber seiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet,

solange sie noch über kein eigenes Einkommen verfügt

oder erst in der Ausbildung steckt, und zwar bis zu ihrem

25 Lebensjahr!



Die Mutter und die Tochter leben in einer Bedarfsgemeinschaft

ihnen steht Hilfe zum Lebensunterhalt zu, bei der der Familienvorstand

den Hauptteil der zu berechneten Hilfe zusteht, abzüglich zB eines eigenen

Einkommens minus dem gestatteten Selbsterhalt

(290€ zB würden bei einem 450€ Job dann als bereinigtes Einkommen

voll angerechnet werden, weil der Selbstbehalt zur Zeit noch bei 160€ liegt).



Für die Tochter wird ein eigener Anteil genau berechnet.

Als Einkommen gelten:

Das Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Waisenrenten usw



Auch müssen bei Antragstellung sämtliche Nachweise über alle verfügbaren

Vermögenswerte angegeben werden:

Girokonten, Sparbücher, Versicherungen (Vermögenswirksame Leistungen,

Lebensversicherung), der Besitz eines Hauses oder Grundstücken, Bargeld,

Witwenrenten, Einkünften aus Mietbesitz oä., Kapital aus Anlagen- bzw

Wertpapieren etc.

Um den Anspruch richtig zu berechnen muss sie folgende Unterlagen

bei der Antragstelllung dabei haben:

Ihren aktuellen Mietvertrag, Mietnebenkostenabrechnung, Unterlagen über ihren

Stromanbieter etc., sämtliche Kontoauszüge, aller Konten des letzten

viertel Jahres, Sparbücher mit aktualisiertem Stand und Stempel, Nachweise über

wichtige Versicherungen, Hausrat, Haftpflicht, Unfall und Krankenversicherung,

wenn sie einen PKW besitzt muss sie das auch angeben und die Versicherungen

dafür vorlegen.

Wer Bezieher von Harz IV ist und Körperlich sowie Geistig dazu in der Lage ist

einer angemessenen Arbeit nach zu gehen, wird automatisch zum örtlichen

Jobcenter, Arge, Jobvermittlung geschickt um dort eine Eingliederungsvereinbarung

zu unterzeichnen.

Sicherlich werden Mutter und Tochter jeweils so eine Vereinbarung erhalten

weil die Tochter ja auch schon volljährig ist!



Ich habe da noch einen Link für Dich:



http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html



und:



http://www.sozialleistungen.info/suche/
?
2014-02-09 18:13:22 UTC
So lässt sich das nicht beantworten ..

Hat deine Freundin Einkommen ?

Was macht die Tochter ? Hat diese Einkommen ? Bezieht sie Unterhalt von einem Vater ?

Was macht der bisherige Lebensgefährte ? Ist er der Vater dieser Tochter ?



Du schreibst : Wenn nötig ..

Danach hältst Du es für möglich, dass sie keine Unterstützung nötig haben könnte ..

Unterstützung erhalten grundsätzlich nur Personen, die sie auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig haben .....
?
2014-02-09 18:37:48 UTC
Da fehlen einige Punkte, um eine genaue Antwort zu geben. Wenn die Tochter z. B. noch in die Schule geht oder eine Ausbildung macht, dann muss der Vater für sie noch Unterhalt zahlen, bis sie die Schule oder die Ausbildung beendet hat. Das gilt auch für das Kindergeld.

Die Mutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt, da die beiden nicht verheiratet waren. Einen Anspruch auf Wohngeld hat sie nur, wenn ihr Lohn/Gehalt eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, muss man nachfragen da die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ansonsten müsste sie beim Sozialamt einen Antrag stellen zur Mietübernahme, sollte deine Freundin keine Arbeitsstelle haben, müsste sie generell beim Sozialamt für sich und ihre Tochter einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Kommt halt drauf an, ob deine Freundin nun Lohn oder Gehalt bezieht und wieviel sie verdient oder ob sie arbeitslos ist. Hat deine Freundin noch Ersparnisse oder sonstige Vermögenswerte können die auch angerechnet werden, es kommt allerdings auf die Höhe drauf an. Absolute Klarheit bringt nur ein Gang auf die ARGE oder dem Sozialamt, um herauszufinden, welche Unterstützung sie evtl. erhalten könnte.
Claudia
2014-02-09 18:21:30 UTC
alleinerziehend Grundbetrag 391€

wohnt die Tochter im Haushalt der Mutter bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft 18J. 381€



so dazu werde werden noch Miete+Nebenkosten+Heizung berechet.All das zusammen gerechnet ergibt de Grundbedarf!

Davon wird abgerechnet was die Mutter verdient,ob die Tochter Unterhalt bekommt,sonst.Einkünfte.

Was davon übrig bleibt ist dann der Auszahlungsbetrag.
anonymous
2014-02-09 18:39:55 UTC
http://www.rechtsanwaeltin-kruesmann.de/anwalt1


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...