Auch wenn sich beide getrennt haben, ist er nach wie vor
gegenüber seiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet,
solange sie noch über kein eigenes Einkommen verfügt
oder erst in der Ausbildung steckt, und zwar bis zu ihrem
25 Lebensjahr!
Die Mutter und die Tochter leben in einer Bedarfsgemeinschaft
ihnen steht Hilfe zum Lebensunterhalt zu, bei der der Familienvorstand
den Hauptteil der zu berechneten Hilfe zusteht, abzüglich zB eines eigenen
Einkommens minus dem gestatteten Selbsterhalt
(290€ zB würden bei einem 450€ Job dann als bereinigtes Einkommen
voll angerechnet werden, weil der Selbstbehalt zur Zeit noch bei 160€ liegt).
Für die Tochter wird ein eigener Anteil genau berechnet.
Als Einkommen gelten:
Das Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Waisenrenten usw
Auch müssen bei Antragstellung sämtliche Nachweise über alle verfügbaren
Vermögenswerte angegeben werden:
Girokonten, Sparbücher, Versicherungen (Vermögenswirksame Leistungen,
Lebensversicherung), der Besitz eines Hauses oder Grundstücken, Bargeld,
Witwenrenten, Einkünften aus Mietbesitz oä., Kapital aus Anlagen- bzw
Wertpapieren etc.
Um den Anspruch richtig zu berechnen muss sie folgende Unterlagen
bei der Antragstelllung dabei haben:
Ihren aktuellen Mietvertrag, Mietnebenkostenabrechnung, Unterlagen über ihren
Stromanbieter etc., sämtliche Kontoauszüge, aller Konten des letzten
viertel Jahres, Sparbücher mit aktualisiertem Stand und Stempel, Nachweise über
wichtige Versicherungen, Hausrat, Haftpflicht, Unfall und Krankenversicherung,
wenn sie einen PKW besitzt muss sie das auch angeben und die Versicherungen
dafür vorlegen.
Wer Bezieher von Harz IV ist und Körperlich sowie Geistig dazu in der Lage ist
einer angemessenen Arbeit nach zu gehen, wird automatisch zum örtlichen
Jobcenter, Arge, Jobvermittlung geschickt um dort eine Eingliederungsvereinbarung
zu unterzeichnen.
Sicherlich werden Mutter und Tochter jeweils so eine Vereinbarung erhalten
weil die Tochter ja auch schon volljährig ist!
Ich habe da noch einen Link für Dich:
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
und:
http://www.sozialleistungen.info/suche/