Der AN ist eigenverantwortlich, d. h. er muss selbst sicher gehen, dass er zur Arbeit gelangt. Fahrkarten dürfen zurück gegeben werden oder ein höherwertiges Verkehrsmittel des gleichen Unternehmens genutz werden (wenn wir von der Bahn sprechen z. B. IC statt RB)
Eltern sind selbst für ihre Kinder verantwortlich, wenn sie keine anderweitige Betreuung finden, dann dürfen sie gem. BGB bis zu 3 Tage unbezahlt zu Hause bleiben unter Mitteilung an den AG und sofern das nicht durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Eine Rückerstattung des KiTa-Beitrags ist abhängig vom Vertrag, sieht dieser VErtrag das so vor, dann gratulation, häufig ist das nämlich nicht der Fall.
Der Absender ist für die Sendung verantwortlich. Bei der regulären Post ist kein Zeitfenster angegeben, wann die Sendung beim Empfänger ankommen muss, es sei denn man hat einen entsprechenden Vertrag, z. B. Expresslieferung, abgeschlossen.
Streik ist ein Grundrecht, weshalb hier Ausnahmeregelungen greifen, ähnlich wie bei höherer Gewalt.